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Seite 2 von 4 Was bedeutet das für Ihre Produkte?
Vom 1. Juli 2006 an ist die Verarbeitung von Blei, Kadmium, Quecksilber, sechswertigem Chrom, flammhemmenden polybromierten Diphenylen (PBB) und polybromiertem Diphenyläther (PBDE) jenseits der zulässigen Höchstmengen für neue Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) untersagt. Einige der in der WEEE-Richtlinie definierten Kategorien sind in der RoHS-Richtlinie ausdrücklich ausgenommen. Einige der Teilbereiche außerhalb der RoHS-Richtlinie betreffen: - Verteidigungssysteme
- Luftfahrteletroniksysteme
- Ausrüstung zur nationalen Sicherheit
- Ausrüstung für den Eigengebrauch (Heimhandwerker)
- Ersatzteile für zum 1. Juli 2006 bereits auf dem Markt befindliche Produkte
- Ausstattung zur Kapazitätserweiterung/Upgrades für zum 1. Juli 2006 bereits auf dem Markt befindliche Produkte
Im B2B-Abschnitt sind mehrere Anforderungen genannt, die laut WEEE zu befolgen sind: - Rücknahmeverfahren müssen veröffentlicht sein
- hinsichtlich Produkten, die bereits vor dem 13. August 2005 auf dem Markt waren, gilt:
- Sie sind für die Entsorgungskosten verantwortlich, wenn der Kunde einen produktgleichen Kauf tätigt
- ersetzt der Kunde das Produkt nicht, ist er selbst für die Kosten der Entsorgung verantwortlich
- wurde Ihr Produkt nach dem 13. August 2006 auf den Markt gebracht, sind Sie in jedem Fall für die Entsorgungskosten verantwortlich
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