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EAR Elektroschrottgesetz

EAR Elektroschrottgesetz
EAR Registrierung ist bereits beantragt!

Zum Stand der bleifreien Elektronik (RoHS)
Geringe Mengen Blei (Pb) kommen in vielen elektronischen Komponenten, Verpackungen und Platinen vor. Wenn diese Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben und weggeworfen werden, ruft dies zunehmend aufgrund der möglichen Auswirkung auf die menschliche Gesundheit umweltrechtliche Bedenken hervor. Deswegen hat die Europäische Union ein Ablaufdatum für Blei in Elektronikprodukten - bis auf einige Ausnahmen - für den 1. Juli 2006 bestimmt. Dieser Beschluss wurde unter der so genannten

Restriction of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment (RoHS) Directive (2002/95/EC)

veröffentlicht

Diese Richtlinie betrifft Hersteller, Verkäufer und Großhändler von Elektro- und Elektronikgeräten, die Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl oder polybromierten Diphenylether enthalten.

Das Qualitätsmanagement von Best Electronics hat vor diesem Hintergrund eine Bleifrei-Initiative gestartet und arbeitet mit unseren Lieferanten und Unterlieferanten zusammen, um unseren Kunden die neuesten Informationen über bleifreie Komponenten zur Verfügung zu stellen.

WEEE-Richtlinie
Am 13. August 2005 wurde die Umweltrichtlinie "WEEE" zur Reduzierung der Abfallstoffe bei Elektro- und Elektronikgeräten verabschiedet. Ihr Ziel ist es, Hersteller an ihre Verantwortung für WEEE zu erinnern, sowie Recycling und Wiederverwertung von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) zu fördern. Die WEEE-Richtlinie definiert 10 spezifische Kategorien zu Geräten für Endverbraucher, von denen die RoHS-Richtlinie wiederum 8 anwendet. Für nähere Informationen zur Richtlinie, ihrer Interpretation und ihrem Stand klicken Sie bitte hier

Was bedeutet das für Ihre Produkte?

Vom 1. Juli 2006 an ist die Verarbeitung von Blei, Kadmium, Quecksilber, sechswertigem Chrom, flammhemmenden polybromierten Diphenylen (PBB) und polybromiertem Diphenyläther (PBDE) jenseits der zulässigen Höchstmengen für neue Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) untersagt. Einige der in der WEEE-Richtlinie definierten Kategorien sind in der RoHS-Richtlinie ausdrücklich ausgenommen. Einige der Teilbereiche außerhalb der RoHS-Richtlinie betreffen:

  • Verteidigungssysteme
  • Luftfahrteletroniksysteme
  • Ausrüstung zur nationalen Sicherheit
  • Ausrüstung für den Eigengebrauch (Heimhandwerker)
  • Ersatzteile für zum 1. Juli 2006 bereits auf dem Markt befindliche Produkte
  • Ausstattung zur Kapazitätserweiterung/Upgrades für zum 1. Juli 2006 bereits auf dem Markt befindliche Produkte 

    Was muss ich tun, wenn mein Produkt der WEEE-Richtlinie unterliegt?


    Im B2B-Abschnitt sind mehrere Anforderungen genannt, die laut WEEE zu befolgen sind:
  • Rücknahmeverfahren müssen veröffentlicht sein
  • hinsichtlich Produkten, die bereits vor dem 13. August 2005 auf dem Markt waren, gilt:
    • Sie sind für die Entsorgungskosten verantwortlich, wenn der Kunde einen produktgleichen Kauf tätigt
    • ersetzt der Kunde das Produkt nicht, ist er selbst für die Kosten der Entsorgung verantwortlich
    • wurde Ihr Produkt nach dem 13. August 2006 auf den Markt gebracht, sind Sie in jedem Fall für die Entsorgungskosten verantwortlich

 

Unterliegen Ihre Produkte der WEEE-Richtlinie, müssen Sie sich als Hersteller bei einer amtlichen Regulierungsstelle in Ihrem Mitgliedsstaat registrieren lassen. Des Weiteren sind Produkte in den meisten Mitgliedsstaaten mit dem entsprechenden Symbol zu versehen. (www.dti.gov.uk/sustainability/weee/Perchardsreport_July05.pdf)

 

Was muss ich tun, wenn mein Produkt der RoHS-Richtlinie unterliegt?
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Produkt nach der RoHS-Richtlinie einzuordnen, ist eine eigene Konformitätserklärung auszustellen. Sie müssen deshalb auch in der Lage sein, Ihre Einhaltung [der Richtlinie] nachweisen zu können. Ihre Konformitätserklärung sollte darüber hinaus von einem technischen Bauplan (TCF) begleitet sein, wo all Ihre Entscheidungen festgehalten sind. In Bezug auf das Marketing gibt es eine Vielzahl verschiedener "Bleifrei"-Herstellungs-Symbole, es besteht jedoch keine rechtliche Notwendigkeit, Ihr Produkt als zur RoHS-Richtlinie gehörig auszuweisen. 

Die Best Electronics Qualitätsmanagement-Initiative
Der Übergang zu bleifreien Komponenten stellt angesichts ihrer zentralen Funktion in der Versorgungskette ein beachtliches Unterfangen dar. Best Electronics verpflichtet sich, seinen Kunden die aktuellsten Informationen bezüglich der Beseitigung von Gefahrenstoffen aus den von ihnen benutzten Komponenten zur Verfügung zu stellen. Best Electronics weit gefächerte Zuliefererbasis, die sich über das Spektrum elektronischer Komponenten, Baugruppen und Verfahren erstreckt, ermöglicht es uns, Trends früh zu erkennen und gleichzeitig Speziallösungen zu identifizieren, die Komponentenhersteller übernehmen. Neben der Bereitstellung von Information hat sich das Best Electronics Management zum Handeln verpflichtet. Entsprechend wurden verschiedene Initiativen ins Leben gerufen, auch um interne Verfahren zur Umstellung auf bleifreie Materialien zu übernehmen und vorzubereiten.

 

Best Electronics strategische Planung

Angesichts dieser Situation konzentrieren sich die Anstrengungen aller Gesellschaften von Best Electronics weltweit auf verschiedene Aufgaben, um auf die Umstellung auf bleifreie Produkte bis spätestens zum gesetzlich vorgegebenen Termin vorbereitet zu sein. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, alle notwendigen Umstellungen und Veränderungen zu verifizieren und zu bestätigen. Damit wird sichergestellt, dass die hohe Qualität unserer Produkte beibehalten wird und Risiken hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit minimiert werden. Best Electronics wird sich nach einem eigenen Fahrplan zur Bleifreiheit richten, je nach diesbezüglichem Fortschritt und spezieller Zulieferersituation. Sie wird auch einen eigenen Produkt-Status-Report zur Verfügung stellen und pflegen, der den aktuellen produktspezifischen Bleifrei-Status beschreibt. Durch diese präzisen Informationen haben unsere Kunden die Möglichkeit, die Verfügbarkeit von bleifreien Produkten einzusehen. Im Allgemeinen wird Best Electronics versuchen, alle aktuellen, auf bleifreier Technologie basierenden Produkte so lange wie möglich im Programm zu führen.

Beitrag der Best Electronics Zulieferer
Jeder Zulieferer von elektronischen Komponenten muss firmenspezifische Umstände bei der Eliminierung von Gefahrenstoffen aus seinen angebotenen Produkten in Betracht ziehen. Momentan finden viele Umstellungsverfahren bei unseren Zulieferern statt. Die meisten Zulieferer planen, diese Umstellung bis spätestens zum zweiten Quartal 2005 abzuschließen.
Best Electronics wird kontinuierlich den komponenten- und typspezifischen Status der angebotenen bleifreien Komponenten bewerten, um über deren Integration in unsere Produkte und Verfahren zu entscheiden. Die Verfügbarkeit von bleihaltigen Komponententypen und speziellen Komponentengehäusen hängt von der jeweiligen Marktsituation ab.

Verfügbarkeit von bleifreien Produkten

Best Electronics wird die Verfügbarkeit von bleifreien Produkten für unsere Kunden auf einem Fahrplan  anzeigen. Sobald ein Produkt mit bleifreier Technologie zur Verfügung steht, wird dies den Auslauf des identischen bleihaltigen Produkts oder Produkttyps zur Folge haben. Dies bedeutet, dass das entsprechende bleihaltige Produkt nicht länger erhältlich sein wird.
Lassen einige Best Electronics Zulieferer spezielle Geräte auslaufen, wird Best Electronics entsprechenden Kunden Auslauf-Lösungen mit letzten Kaufmöglichkeiten anbieten, die so weit wie möglich in der Zukunft liegen.
 
Kennzeichnung von bleifreien Produkten
Bleifreie Produkte und entsprechende Verpackungen werden gemäß den Vorschriften der JEDEC [Joint Electronic Devices Engineering Council- Vereinigung zur Standardisierung in der Halbleiterherstellung] Norm Nr. 97 gekennzeichnet.

Bleifrei/RoHS-gemäß Logo

Das Bleifrei /RoHS Logo bedeutet, dass das Produkt bis spätestens zum 30. Juni 2006 bleifrei/der RoHS-Richtlinie entsprechen wird.


Für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte haben der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) am 2. Juni 2003 die Projektgesellschaft „Elektro-Altgeräte Register - EAR“ gegründet. Sie soll eine branchenübergreifende Registrierungs- und Koordinierungsstelle aufbauen, welche die Finanzierung und Abwicklung der von der Industrie zu verantwortenden Rücknahme-Prozesse überwacht und sicher stellt.

Mit der Gründung der EAR-Projektgesellschaft unterstützen die Verbände die vom Bundesumweltministerium (BMU) veröffentlichten Eckpunkte zu der geplanten Elektro-Verordnung. Darin ist eine eigenständige Rolle der Kommunen bei der Sammlung der Altgeräte und die sich anschließende organisatorische und finanzielle Verantwortung der Industrie für die Verwertung und Entsorgung vorgesehen. Eine vom Gesetzgeber beliehene „Gemeinsame Stelle“ soll für die Registrierung und Koordination der Hersteller, Importeure und Erstinverkehrbringer sorgen.

Wir haben die Nummer bereits. Während andere noch reden, haben wir bereits gehandelt.

siehe auch:  http://www.stiftung-ear.de/ 

 
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